Dortmund/Düsseldorf 9. Juli 2018. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der SKM Bundesverband begrüßen den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) begonnenen Diskussionsprozess zur Reform des Betreuungsrechtes und fordern insbesondere die Bundesländer auf, eine Lösung zur Existenzsicherung der Betreuungsvereine nicht länger zu verhindern.
In der heute veröffentlichten Erklärung des Kasseler Forums unterstützen SkF, SKM und die weiteren dort zusammengeschlossenen Verbände das Ziel des BMJV, die Qualität in der Rechtlichen Betreuung zu verbessern. Sie fordern allerdings Bund und Land auf, noch in diesem Jahr die Unterstützungs- und Beratungstätigkeit der Betreuungsvereine existenzsichernd zu fördern und landesgesetzlich zu normieren. Die Verbände erwarten von den Ländern die Zustimmung zur Erhöhung der Stundensätze in der beruflichen Betreuung, um die tarifgerechte Finanzierung der Betreuertätigkeit in den Betreuungsvereinen wieder möglich zu machen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat diese Erklärung mit unterzeichnet.
Die Bundesversammlungen von SkF und SKM haben kürzlich in ihren Jahresversammlungen den eingeschlagenen Weg der BAGFW bekräftigt und drängen weiterhin auf schnelle Lösungen. Sie fordern die Verhandlungspartner in Politik und Verbänden auf, im Sinne der Vereine zügig zu existenzsichernden und stabilen Lösungen zu kommen.
Innerhalb der verbandlichen Caritas mit ihren Fachverbänden SkF und SKM engagieren sich bundesweit 270 Betreuungsvereine mit ca. 1.000 beruflich Mitarbeitenden und 20.000 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.
Pressekontakt: Weitere Fragen beantwortet Ihnen Barbara Dannhäuser, Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM: Tel. 0211/ 23 39 48-74 und E-Mail: dannhaeuser@skmev.de