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SkF und SKM fordern sofortige Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV-Sanktionen

Pressemitteilung
Dortmund/Düsseldorf, den 5.11.2019

SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband
werten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit
von Sanktionen im SGB II als Teilerfolg. Die beiden Sozialverbände setzen
sich seit Jahren für die Abschaffung der Sanktionen ein.
Ludger Urbic, Bundesvorsitzender des SKM hierzu: „Das Bundesverfassungsgericht macht
mit der Entscheidung einen Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern den Gesetzgeber
auf, das Urteil so bald wie möglich umzusetzen. Für jede*n Bürger*in muss sichergestellt
werden, dass ihr oder sein Existenzminimum geschützt wird. Wir schlagen vor, das Urteil
aufzugreifen und die Sanktionierung ganz abzuschaffen und in Zukunft nicht Fehlverhalten
zu bestrafen. Stattdessen gilt es Bemühungen mit einem Bonus zu unterstützen.
Vor dem Hintergrund des Urteils fordern wir die sofortige Abschaffung der verschärften
Sanktionen für Unter 25-jährige. Diese sind nicht verfassungskonform, da die jungen Menschen
schon nach der ersten Pflichtverletzung mit einer hundertprozentigen Sanktionierung
belegt werden.“
SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert stellt fest: „Wir dürfen nicht vergessen, dass auch
Angehörige im gleichen Haushalt von der Kürzung betroffen sind – also nicht zuletzt Kinder.
Deren ohnehin schwierige Bedingungen für Bildung und Teilhabe werden somit zusätzlich
erschwert. Besonders für Familien sind auch Kürzungen zwischen 10% und 30%
enorm.“ Hildegard Eckert ergänzt: „Die Erfüllung der Mitwirkungspflichten sind häufig
auch durch nicht ausreichende Betreuung durch die Jobcenter erschwert. Wir fordern die
Jobcenter zu einer besseren Erreichbarkeit für Betroffene und zu einer längst fälligen
individuelleren Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt auf.“

Mit der gemeinsamen Aktion „Weniger is nix“ von SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband
im Rahmen des Internationalen Tages zur Armutsbekämpfung hatten die beiden
Verbände bereits die Kürzung des Existenzminimums in Frage gestellt. SkF- und SKM
Ortsvereine organisierten deutschlandweit Aktionen zum Thema Hartz IV-Sanktionen
und Armut in Deutschland. Auch weiterhin werden SkF und SKM die Kürzung des Existenzminimums
durch Sanktionen problematisieren.
Seit ihrer Gründung treten SkF und SKM anwaltschaftlich für die Interessen von Menschen
in Armut ein. Seit 2016 initiieren die beiden Sozialverbände SkF und SKM gemeinschaftlich
mit ihren Ortsvereinen Kampagnen und Aktionen im Rahmen des Internationalen
Tages für die Beseitigung von Armut.
Weitere Informationen: skmev.de/aktionen/wenigerisnix